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Zusatzvereinbarungen für Seminarleistungen der Westdeutschen Drahtseil-Verkauf Dolezych GmbH & Co. KG

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich, Vorrang

1.1.
Diese Zusatzvereinbarungen gelten ausschließlich für Seminar- und Schulungsleistungen der Westdeutschen Drahtseil-Verkauf Dolezych GmbH & Co. KG (nachfolgend „wir“).

1.2.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Westdeutschen Drahtseil-Verkauf Dolezych GmbH & Co. KG. Im Falle von Widersprüchen gehen diese Zusatzvereinbarungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Vertragsabschluss, Stornobedingungen

2.1.
Vertragsgegenstand ist die jeweils vereinbarte Seminarleistung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

2.2.
Vertragspartner ist das die Teilnehmer anmeldende Unternehmen. In der Anmeldung durch den Vertragspartner (schriftlich, per Fax, online oder per E- Mail) liegt das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform zustande.

2.3.
Unabhängig von etwaigen gesetzlichen Ansprüchen gewähren wir dem Vertragspartner folgende Stornierungsmöglichkeiten:

  • Bei einer Stornierung nach Vertragsschluss bis einschließlich zum 45. Tag vor der Veranstaltung ist eine Stornierung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR möglich.
  • Bei einer Stornierung kürzer als 45 Tage bis einschließlich zum 15. Tag vor der Veranstaltung werden 50 % der Seminarkosten berechnet.
  • Bei einer Stornierung weniger als 15 Tage vor der Veranstaltung werden die vollständigen Seminargebühren berechnet.

2.4.
Die Seminargebühr entfällt, wenn der Vertragspartner einen Ersatzteilnehmer benennt und mit diesem ein Vertrag im gleichen Umfang zustande kommt.

3. Subunternehmer, Dozenten

3.1.
Wir sind berechtigt, zur Durchführung der Seminare Subunternehmer einzusetzen.

3.2.
Die Dozenten können nach unserer Wahl Mitarbeiter der Westdeutschen Drahtseil-Verkauf Dolezych GmbH & Co. KG oder externe Dritte sein.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die im jeweiligen Seminarprogramm für den betreffenden Zeitraum genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2.
Die im Seminarprogramm aufgeführten Leistungen sind im Preis enthalten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

4.3.
Die Zahlungsfristen ergeben sich aus den Angebots- bzw. Auftragsunterlagen für das jeweilige Seminar und können von den Zahlungsbedingungen für Warenlieferungen abweichen.

4.4.
Eine Abrechnung über Einkaufsverbände ist für Seminarleistungen nicht möglich.

5. Teilnehmerzahl, Durchführung, Absagen

5.1.
Die Durchführung der Seminare erfolgt gemäß Seminarprogramm bzw. gesonderter Vereinbarung.

5.2.
Zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten, sofern der Charakter des Seminars nicht grundlegend verändert wird.

5.3.
Ein Anspruch auf die Durchführung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht.

5.4.
Wir sind berechtigt, Seminare aus wichtigen Gründen abzusagen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit des Dozenten). Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall er- stattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

5.5.
Ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, sind wir berechtigt, das Seminar bei deren Nichterreichen abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

5.6.
Die Durchführung der Seminare erfolgt in unseren Räumlichkeiten, bei Dritten oder nach Vereinbarung beim Vertragspartner.

5.7.
Bei Durchführung in fremden Räumlichkeiten gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen und Hausordnungen.

5.8.
Bei Durchführung in Räumlichkeiten des Vertragspartners gewährleistet dieser, dass alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen (insbesondere Sicherheit, Brandschutz und Fluchtwege) eingehalten werden.

6. Haftung

6.1.
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

6.2.
Dies gilt nicht:

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
  • bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.3.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Organe sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

7. Höhere Gewalt

7.1.
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein Ereignis außerhalb des Einflussbereichs einer Partei die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise unmöglich macht und nicht vorhersehbar war.

7.2.
In diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern keine einvernehmliche Verlegung des Seminars erfolgt.

8. Urheberecht, Mitschnitte, Unterlagen

8.1.
Sämtliche Seminarinhalte und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

8.2.
Mitschnitte, Vervielfältigungen oder Weitergaben - auch auszugsweise - sind ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unzulässig.

9. Datenschutz

9.1
Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten verarbeitet werden.

9.2.
Der Vertragspartner stellt sicher, dass die angemeldeten Teilnehmer über die Datenverarbeitung informiert sind und ihre Einwilligung erteilt haben.

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