Zusatzvereinbarungen für Seminarleistungen der Westdeutschen Drahtseil-Verkauf Dolezych GmbH & Co. KG
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich, Vorrang
1.1.
Diese Zusatzvereinbarungen gelten ausschließlich
für Seminar- und Schulungsleistungen der Westdeutschen Drahtseil-Verkauf Dolezych GmbH & Co.
KG (nachfolgend „wir“).
1.2.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Westdeutschen Drahtseil-Verkauf
Dolezych GmbH & Co. KG.
Im Falle von Widersprüchen gehen diese Zusatzvereinbarungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Vertragsabschluss, Stornobedingungen
2.1.
Vertragsgegenstand ist
die jeweils vereinbarte Seminarleistung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht
geschuldet.
2.2.
Vertragspartner ist das die
Teilnehmer anmeldende
Unternehmen. In der Anmeldung durch den Vertragspartner (schriftlich,
per Fax, online oder per E-
Mail) liegt das Angebot
zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt
erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform zustande.
2.3.
Unabhängig von etwaigen
gesetzlichen Ansprüchen
gewähren wir dem Vertragspartner folgende
Stornierungsmöglichkeiten:
- Bei einer Stornierung nach Vertragsschluss bis einschließlich zum 45. Tag vor der Veranstaltung ist eine Stornierung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR möglich.
- Bei einer Stornierung kürzer als 45 Tage bis einschließlich zum 15. Tag vor der Veranstaltung werden 50 % der Seminarkosten berechnet.
- Bei einer Stornierung weniger als 15 Tage vor der Veranstaltung werden die vollständigen Seminargebühren berechnet.
2.4.
Die Seminargebühr entfällt,
wenn der Vertragspartner
einen Ersatzteilnehmer benennt und mit diesem ein
Vertrag im gleichen Umfang
zustande kommt.
3. Subunternehmer, Dozenten
3.1.
Wir sind berechtigt, zur
Durchführung der Seminare Subunternehmer einzusetzen.
3.2.
Die Dozenten können nach
unserer Wahl Mitarbeiter
der Westdeutschen Drahtseil-Verkauf Dolezych GmbH & Co. KG
oder externe Dritte sein.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1.
Sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart
ist, gelten die im jeweiligen
Seminarprogramm für den
betreffenden Zeitraum genannten Preise zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2.
Die im Seminarprogramm
aufgeführten Leistungen
sind im Preis enthalten,
sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
4.3.
Die Zahlungsfristen ergeben
sich aus den Angebots-
bzw. Auftragsunterlagen
für das jeweilige Seminar
und können von den Zahlungsbedingungen für Warenlieferungen abweichen.
4.4.
Eine Abrechnung über Einkaufsverbände ist für Seminarleistungen nicht möglich.
5. Teilnehmerzahl, Durchführung, Absagen
5.1.
Die Durchführung der Seminare erfolgt gemäß Seminarprogramm bzw. gesonderter Vereinbarung.
5.2.
Zumutbare Änderungen
bleiben vorbehalten, sofern der Charakter des Seminars nicht grundlegend
verändert wird.
5.3.
Ein Anspruch auf die Durchführung durch einen bestimmten Dozenten besteht
nicht.
5.4.
Wir sind berechtigt, Seminare aus wichtigen Gründen
abzusagen, die wir nicht zu
vertreten haben (z. B. Krankheit des Dozenten). Bereits
gezahlte Teilnahmegebühren
werden in diesem Fall er-
stattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.5.
Ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, sind wir berechtigt, das Seminar bei
deren Nichterreichen abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.6.
Die Durchführung der Seminare erfolgt in unseren Räumlichkeiten, bei Dritten oder
nach Vereinbarung beim Vertragspartner.
5.7.
Bei Durchführung in fremden
Räumlichkeiten gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen und Hausordnungen.
5.8.
Bei Durchführung in Räumlichkeiten des Vertragspartners
gewährleistet dieser, dass alle
gesetzlichen und behördlichen
Anforderungen (insbesondere
Sicherheit, Brandschutz und
Fluchtwege) eingehalten werden.
6. Haftung
6.1.
Schadensersatzansprüche des
Vertragspartners - gleich aus
welchem Rechtsgrund - sind
ausgeschlossen.
6.2.
Dies gilt nicht:
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
- bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.3.
Die Haftungsbeschränkungen
gelten auch für Organe sowie
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
7. Höhere Gewalt
7.1.
Höhere Gewalt liegt vor,
wenn ein Ereignis außerhalb
des Einflussbereichs einer
Partei die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise
unmöglich macht und nicht
vorhersehbar war.
7.2.
In diesem Fall sind beide
Parteien berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten,
sofern keine einvernehmliche
Verlegung des Seminars erfolgt.
8. Urheberecht, Mitschnitte, Unterlagen
8.1.
Sämtliche Seminarinhalte und
Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
8.2.
Mitschnitte, Vervielfältigungen
oder Weitergaben - auch auszugsweise - sind ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung
unzulässig.
9. Datenschutz
9.1
Der Vertragspartner ist damit
einverstanden, dass im Rahmen
der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten verarbeitet
werden.
9.2.
Der Vertragspartner stellt sicher,
dass die angemeldeten Teilnehmer über die Datenverarbeitung
informiert sind und ihre Einwilligung erteilt haben.