Gabelkopfhaken GHS – robuste Lösung mit großer Hakenöffnung
Der Gabelkopfhaken GHS ist ein stabiles Verbindungselement für Kettengehänge oder Zurrketten und bietet maximale Sicherheit bei Hebe- und Zurranwendungen. Dank seiner großen Öffnungsweite von 30 mm und der stabilen Sicherungsfalle ermöglicht er ein flexibles Anschlagen selbst bei sperrigen Verbindungspunkten, ohne Kompromisse bei der Belastbarkeit einzugehen.
Vorteile & Einsatzbereiche
• Große Hakenöffnung: Erleichtert das Einhängen und sorgt für hohe Flexibilität bei verschiedenen Anschlagpunkten.
• Zuverlässige Sicherung: Robuste Sicherungsfalle verhindert unbeabsichtigtes Lösen der Kette unter Last.
• Normgerechte Ausführung: Entspricht DIN EN 1677-1 und bietet damit geprüfte Sicherheitsstandards.
• Hohe Tragfähigkeit: 2000 kg WLL für Nenngröße 8 – ideal für mittelschwere Lasten in vielen Einsatzbereichen.
• Flexibler Einsatz: Eignet sich sowohl für Hebevorgänge als auch für Zurranwendungen.
• Langlebig und robust: Gefertigt aus hochwertigem Stahl der Güteklasse 8, rot lackiert für Korrosionsschutz.
• Praxisbewährt: Beliebt in Industrie, Bauwesen, Transport und Logistik, wo schnelle und sichere Verbindungen gefordert sind.
• Stabile Konstruktion: Optimierte Form für einfache Handhabung und sicheren Sitz.
Technische Details
• Tragfähigkeit (WLL): 2000 kg
• Nenngröße: 8
• Passend für: Kettengehänge und Zurrketten der Güteklasse 8
• Material: Stahl, rot lackiert, Güteklasse 8
• Norm: DIN EN 1677-1
• Hakenöffnungsweite: 30 mm
• Innere Bauhöhe: 116 mm
• Besonderheiten: Mit stabiler Sicherungsfalle und extra großer Öffnung
• Gewicht: 1,00 kg
Der Gabelkopfhaken GHS kombiniert hohe Tragfähigkeit, große Öffnungsweite und geprüfte Sicherheit – eine verlässliche Komponente für den professionellen Einsatz.
| GTIN | 4032378645268 |
| ECLASS-Basic 15.0 (de) | 23.120.290 |
| Farbe | rot |
| Haken-Typ | GHS |
| Haken-Öffnungsweite (mm) | 29 |
| Ketten-Güteklasse | 8 |
| Ketten-Nenngröße | 8 |
| Material | Stahl |
| Materialbreite Hakengrund (mm) | 30 |
| Materialhöhe Hakengrund (mm) | 36 |
| Norm | DIN EN 1677 |
| Statistische Warennummer | 73159000 |
| Tragfähigkeit (kg) | 2.000 |
| innere Bauhöhe Haken (mm) | 116 |
Haken
1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Produkt dient als Zubehörteil zum Lastanschlag, das in Hebezeugen oder statischen Systemen angewendet wird, und darf:
• nur durch beauftragte und unterwiesene Personen verwendet werden.
• nur unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften verwendet werden.
Es ist ausdrücklich verboten, das Produkt
• zu modifizieren,
• durch Nicht-Fachpersonal zu reparieren,
• zum Personentransport einzusetzen.
2 Allgemeine Sicherheitshinweise
Beim Heben von Lasten mit Anschlagmitteln sind die Personen unter oder neben der Last besonders gefährdet. Beim Umgang mit Anschlagmitteln gibt es Restgefahren. Diese sind insbesondere:
• unzureichend sichere Verbindung vom Anschlagmittel zur Last,
• pendelnde Last beim Anheben und
• abstürzende Lasten.
Für einen sicheren Umgang mit dem Produkt müssen die folgenden Anweisungen beachtet werden.
• Maximale Tragfähigkeit beachten! Das Produkt darf niemals über die angegebene Tragfähigkeit hinaus belastet werden.
• Temperaturbereiche beachten.
• Kontakt zu Säuren und Laugen vermeiden.
• Haken müssen vor dem Gebrauch auf augenfällige Beschädigungen (Korrosion, Verformung) überprüft werden.
• Haken mit Verformungen dürfen nicht weiterbenutzt werden.
• Haken nur im Hakengrund belasten. Haken dürfen nicht auf ihrer Spitze belastet werden, sofern es sich nicht um einen Haken für diesen besonderen Zweck handelt.
• Haken dürfen nicht auf Biegung beansprucht werden. Um eine Biege-beanspruchung zu vermeiden, dürfen Haken nicht auf Kanten aufliegen.
• Reißen oder ruckartige Belastungen vermeiden.
• Keine Lasten auf dem Produkt absetzen, wenn das Produkt dadurch beschädigt werden kann.
• Die Last nie über das Produkt schleifen.
• Bei allen Arbeiten sollte die notwendige Schutzkleidung getragen werden.
• Der Gefährdungsgrad durch einen Offshore-Einsatz, das Heben von Personen oder gefährdenden Lasten (z. B. flüssige Metalle) oder ähnliche Gefahrenpotenziale müssen durch eine befähigte Person in Form einer Gefährdungsbeurteilung abgeschätzt werden.